Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit 

Stand: 01/2023

Präambel

Für uns als Heurich GmbH & Co. KG hat es stets oberste Priorität, Verantwortung zu übernehmen und zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit im Rahmen unserer Tätigkeit beizutragen. Aus diesem Grund haben wir die vorliegenden Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit ausgearbeitet.
Um die Einhaltung dieser Standards zu gewährleisten, verpflichten wir alle Geschäftspartner, Lieferanten, Sub-Unternehmer, Mitarbeitenden sowie sonstige Beteiligte, die Verhaltensgrundsätze zu befolgen.

1. Geltungsbereich

Diese Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit sind maßgeblich für alle Unternehmen oder Wirtschaftsakteure, mit denen die Heurich GmbH & Co. KG eine Geschäftsbeziehung eingeht.
Die Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit sind integraler Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Heurich GmbH & Co. KG.

2. Umwelt und Nachhaltigkeit

Uns ist als Unternehmen bewusst, dass Rohstoffe nur in begrenzter Zahl vorhanden sind. Aus diesem Grund verpflichten wir Sie als Geschäftspartner, dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Beschaffungs- und Fertigungsprozesse den Anforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nicht entgegenstehen. Außerdem verpflichten wir Sie, die für Sie geltenden Umweltgesetze und -richtlinien einzuhalten.

3. Menschenrechte / Sklaverei

Die Einhaltung der Menschenrechte ist für die Heurich GmbH & Co. KG oberstes Gebot. Wir achten bei der Auswahl unserer Geschäftspartner genauestens darauf, dass diese die geltenden und anerkannten Menschrechtsverordnungen einhalten. Aus diesem Grund verpflichten wir Sie zur Einhaltung der geltenden Menschrechtsstandards, insbesondere der europäischen Menschenrechtskonvention, der Prinzipien der United Nations Global Compact, den Leitlinien der vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitsätze.

4. Mitarbeiterschutz und Arbeitsbedingungen

Der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist für unser Unternehmen ein nicht aufzuwiegendes Gut. Aus diesem Grund verpflichten wir Sie als Geschäftspartner dazu, sich an die geltenden Regelungen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern sowie Gesetzen und Verordnungen zu fairen Arbeitsbedingungen zu halten. Dazu gehören insbesondere:

4.1 Kinderarbeit

Unser Unternehmen lehnt jede Form von Kinderarbeit strikt ab und verpflichtet Sie als Geschäftspartner dazu, keine Kinderarbeit zu betreiben oder mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die diese selbst durchführen oder unterstützen.

4.2 Zwangsarbeit

Des Weiteren verbietet die Heurich GmbH & Co. KG jede Form von Zwangsarbeit und verlangt von Ihnen, dass Sie dies ebenso tun. Zwangsarbeit ist jede Arbeitsleistung einer Person, die unter Androhung einer Strafe verrichtet wird und für die sich die Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.

4.3 Sicherheit am Arbeitsplatz

Unser Unternehmen steht für den gesundheitlichen Schutz seiner Mitarbeitenden ein und gewährleistet, dass alle Gesetze und Sicherheits- sowie Hygienebestimmungen eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld für jeden Mitarbeitenden sicherzustellen. Wir verpflichten deshalb auch Sie als Geschäftspartner, in Ihrem eigenen Unternehmen eine sichere Arbeitsumgebung zu schaffen und keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen einzugehen, die dies nicht gewährleisten.

4.4 Faire Löhne / Arbeitszeiten

Die Heurich GmbH & Co. KG legt großen Wert darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faire Löhne und faire Arbeitszeiten zugestanden werden. Dies ist der Grund dafür, dass wir Sie als Geschäftspartner dazu verpflichten, die jeweils geltenden Arbeitsgesetze und Mindestlohnvorschriften einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch Ihre eigenen Geschäftspartner dies gewährleisten.

4.5 Diskriminierung

Die Vielfältigkeit und Diversität unserer Mitarbeitenden sind für uns als Unternehmen ein nicht wegzudenkender Mehrwert. Deswegen achten wir darauf, dass kein Mensch in irgendeiner Weise diskriminiert wird. Aus diesem Grund verpflichten Sie sich dazu, sicherzustellen, dass kein Mensch aufgrund seiner Geburt, Kaste, ethnischen Herkunft, Nationalität, Rasse, sexuellen Orientierung, Religion, Behinderung, politischen Zugehörigkeit, Mitgliedschaft einer bestimmten Gruppierung oder seines Geschlechts irgendeine Art von Diskriminierung erfährt.

4.6 Schwarzarbeit

Des Weiteren verpflichten Sie sich als Geschäftspartner, nur Mitarbeitende zu beschäftigen, die einen gültigen Arbeitsvertrag vorweisen können, der den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

5. Fairer Wettbewerb

5.1 Wettbewerbs- / Kartellrecht

Als wirtschaftendes Unternehmen ist es uns wichtig, den fairen Wettbewerb immer weiter voranzutreiben und somit zu einer stabilen Wirtschaft beizutragen. Deswegen verpflichten wir Sie als Geschäftspartner, nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht, insbesondere Kartellrecht, zu verstoßen und Mechanismen zu integrieren, um deren Einhaltung im ganzen Unternehmen zu gewährleisten. Insbesondere schließt dies unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen wie z.B. die Bildung von Kartellen, Preisabsprachen und Geldwäsche ein, wobei diese Aufzählung ausdrücklich nicht abschließend ist.

5.2 Korruption

Die Heurich GmbH & Co. KG lehnt jede Art von Bestechung oder Vorteilsgewährung strikt ab. Wir verpflichten Sie daher als unseren Geschäftspartner, insbesondere im Umgang mit Amtsträgern, Behörden, Auftraggebern oder ähnlichen Personen, keine Vorteile zu gewähren oder anzunehmen, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile zu erhalten oder zu gewähren. Hierzu zählen insbesondere Geldgeschenke, Einladungen zu Veranstaltungen oder Restaurants / Mahlzeiten sowie Sachgeschenke.
Für den Fall, dass in rechtlich zulässigem Ausmaß geschäftliche Aufmerksamkeiten ausgetauscht werden sollen, sind diese transparent zu erfassen und zu kommunizieren.

5.3 Gewerbliche Schutzrechte

Wir verpflichten Sie zudem zur Einhaltung sämtlicher geltender Gesetze und Verordnungen zum Schutz gewerblicher Schutzrechte der Heurich GmbH & Co. KG und denjenigen von Dritten. Dazu zählen insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte.
Es wird von Ihnen als Geschäftspartner gewährleistet, diese Schutzrechte zu respektieren und bei Verwendung von geschütztem geistigem Eigentum einen ordentlichen Lizenzvertrag mit den Rechteinhabern einzugehen.

5.4 Geheimnisschutz

Darüber hinaus verpflichten Sie sich als Geschäftspartner zu gewährleisten, dass keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse oder sonstigen sensiblen unternehmerischen Daten, die von Ihnen in irgendeiner Wiese bekannt wurden, an Dritte, entgeltlich oder unentgeltlich, weitergegeben werden.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen,
– die zum Zeitpunkt der Mitteilung durch die andere Partei bereits bekannt waren,
– die zum Zeitpunkt der Mitteilung ohne Verschulden durch die andere Partei bereits öffentlich bekannt sind oder bekannt werden oder
– die der anderen Partei von Dritten berechtigt zugänglich gemacht wurden, es sei denn, die Weitergabe des Dritten verstößt nach Kenntnis der Parteien gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung.

6. Datenschutz

Als Geschäftspartner verpflichten Sie sich außerdem zur Einhaltung aller geltenden Regelungen und Gesetze zum Schutz persönlicher Daten sämtlicher Beteiligten. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten ausschließlich für die bei der Datensammlung angegebenen Zwecke verwendet werden und diese niemals an Dritte unrechtmäßig weitergegeben werde.

7. Recht & Gesetz

Neben den in diesen Verhaltensgrundsätzen zur Zusammenarbeit aufgezeigten Verpflichtungen, verpflichten wir Sie außerdem sicherzustellen, dass im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit sämtliche sonstige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden. Dies gilt auch für solche, die in dem vorliegenden Dokument nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

8. Einhaltung der Grundsätze und Sanktionen

8.1 Geschäftspartner

Wir verpflichten Sie zur Einhaltung aller aufgeführten Vereinbarungen, sowie allen sonstigen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. Des Weiteren gewährleisten Sie, dass diese Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit allen Mitarbeitenden von Ihnen, in einer ihnen verständlichen Sprache, zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem verpflichten wir Sie als Geschäftspartner dazu, eigene Geschäftspartner oder Sub-Unternehmer zu diesen oder gleichwertigen Grundsätzen zu verpflichten.

8.2 Verpflichtung zu Compliance

Einhergehend mit Ihrer Verpflichtung die Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit sowie allen sonstigen Richtlinien und Gesetze im gesamten Unternehmen zu gewährleisten, verpflichten wir Sie zur Einrichtung geeigneter und angemessener Überwachungsmechanismen und Kommunikationskanälen, namentlich einem Compliance-Management-System. Nur so kann die Einhaltung von Recht und Gesetz in einem Unternehmen gewährleistet werden.

8.3 Risikomanagement

Sie als Geschäftspartner sind verpflichtet, die menschenrechtlichen und ökologischen Auswirkungen Ihrer Geschäftsaktivitäten zu bestimmen, zu analysieren, zu priorisieren und entsprechende Maßnahmen zur Behebung oder Minderung dieser festzulegen. Dabei sollen die Interessen von Rechteinhabern berücksichtigt werden, insbesondere von gefährdeten Personengruppen.
Ein gutes Risikomanagementsystem erfordert die Bereitstellung personeller Ressourcen, die Erarbeitung von Managementsystemen sowie Prozesse und Richtlinien, um die vorliegend beschriebenen Anforderungen in seinen Betrieben zu etablieren und zu überwachen. Zudem sollte die Einhaltung der vorliegenden Grundsätze mit Blick auf die eigenen Mitarbeiter:innen sowie die Zulieferer gewährleistet werden.
Hierzu gehört die Möglichkeit einer eindeutigen geographischen Zuordnung der für die Produkte eingesetzten Rohstoffe. Dies auch mit Blick auf eine von Heurich GmbH & Co. KG gegebenenfalls durchzuführende vollständige Darstellung der Lieferkette (Supply Chain Mapping). Die hierfür erforderlichen Daten stellen Sie als Geschäftspartner bei Bedarf im Zweifel zur Verfügung.

8.4 Einsichtsgewährung

Wir Verpflichten Sie als Geschäftspartner außerdem dazu, unserem Unternehmen auf Anfrage Einsicht und Auskunft zu Ihren Mechanismen zur Prävention von dem Umgang mit Rechtsverstößen (Compliance-Management-System) zu gewähren. Wir sind dazu berechtigt, diese Einsichts- und Auskunftsrechte durch Dritte wahrzunehmen, sofern diese wiederum zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet wurden.

8.5 Sanktionen

Bei Nichteinhaltung der Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit behält sich die Heurich GmbH & Co. KG vor, Sanktionen gegen den jeweiligen Geschäftspartner zu verhängen. Bei nicht schwerwiegenden Verstößen geben wir Ihnen die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Abhilfemaßnahmen zu implementieren und auf den Verstoß angemessen zu reagieren.
Bei wiederholtem Verstoß, nicht angemessener Reaktion auf einen Verstoß oder einem gravierenden Verstoß gegen die Verhaltensgrundsätze zur Zusammenarbeit, kann dies zur sofortigen Beendigung des Geschäftsverhältnisses führen.
Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann es außerdem zu Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Rechten kommen.